LEADER 2014-2022
Ort: Zusmarshausen
Projektträger: Landkreis Augsburg
Gesamtprojektkosten: ~ 4 Mio. €
LEADER Förderung: ca. 200.000 €
Projektlaufzeit: 2019-2022
Der Jugendzeltplatz Rücklenmühle liegt im Landkreis Augsburg südlich von Zusmarshausen im Landschaftsschutzgebiet „Augsburg Westliche Wälder“ an der Staatsstraße 2027 zwischen Zusmarshausen und Gabelbach. Er dient seit 1984 Jugendgruppen des Landkreises und der Stadt Augsburg als Naherholungsstätte.
Auf dem seit 1984 als Zeltplatz genutztem Gelände der Rücklenmühle ist aufgrund von fehlender technischer Infrastruktur bei dem bestehenden Gebäude momentan keine ganzjährige Nutzung des Zeltplatzes möglich.
Das bestehende Versorgungsgebäude, sowie die vorhandenen sanitären Anlagen, auf dem Zeltplatzgelände verfügen über keine Heizung, so dass sie nur in den wärmeren Jahreszeiten genutzt werden können. Weiterhin sind die elektrischen Anlagen dringend sanierungsbedürftig und der vorhandene Sanitärtrakt befindet sich aufgrund von statischen Problemen und durchfeuchteten Wänden in einem desolaten, baufälligen Zustand.
Durch die geplanten Maßnahmen wird das Angebot des Zeltplatz Rücklenmühle stark erweitert. Die ehemalige Nutzung die nur bei guter Witterung und annehmbaren Temperaturen erfolgen konnte wird auf die Möglichkeit einer ganzjährigen Nutzung des Geländes erweitert. Verschiedene Übernachtungsformen auf dem Gelände bieten den Nutzern, je nach ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen verschiedene Formen des Naturerlebnis.
Die neuen Zelthäuser bilden hierbei ein wichtiges Angebot zwischen dem Selbstversorgerhaus mit Übernachtungsmöglichkeiten im Gebäude und den Zeltplatzgruppen mit einer Übernachtung im Zelt, Jute, Tipi oder unter freiem Himmel. Durch die verschiedensten Angebote im Außenraum, die durch den Kreisjugendring Augsburg und die Besuchergruppen realisiert werden, entsteht ein vielseitiges und buntes Angebot in den Außenanlagen.
Beitrag zu folgenden Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie
1. Förderung des Naturparks Augsburg - Westliche Wälder als Naherholungs- und Kulturregion
2. Förderung eines attraktiven Lebensraums für alle Generationen und Gesellschaftsgruppen
3. Förderung des nachhaltigen Klima-, Umwelt- und Naturschutzes
4. Förderung der regionalen Wertschöpfung in Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft
5. Förderung des vernetzen regionalen und überregionalen Entwicklungsprozesses
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
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