Informationen für Antragsteller und Projektträger
Antragsteller für LEADER-Projekte können neben Kommunen auch Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Fördervoraussetzungen
- Projekte müssen in der Gebietskulisse der LAG ReAL West liegen. Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG erforderlich, dass das betreffende Projekt dem LAG-Gebiet dient.
- Ein Nachweis über die Einhaltung der formellen Richtigkeit des LAG-Projektauswahlverfahrens und ein positiver Beschluss des Steuerkreises der LAG ReAL West sind erforderlich.
- Es darf sich nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (z.B. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Bauleitplanung, Schulträgerschaft) handeln.
- Ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts muss vorliegen.
Förderraten
- 30% bei produktiven Investitionen (inkl. Konzeption und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit), die üblicherweise zur Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden
- 50% bei sonstigen Projekten zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (inkl. Konzeption, Projektmanagement inder Startphase für längestens drei Jahre und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit)
- 60% bei Kooperationsprojekten (inkl. Konzeption, Projektmanagement in der Startphase für längstens fünf Jahre und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit)
- 70% bei transnationalen Kooperationsprojekten
- 40% bei Kooperationsprojekten mit produktiven Investitionen
Förderbeschränkungen
- Zuschüsse für Projekte sind grundsätzlich auf 200.000 € pro Projekt beschränkt.
- Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 3.000 € werden nicht bewilligt.
- Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, laufende Betriebskosten (Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasing), kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen, gebrauchter Technik (Ausnahme: Erwerb von historischen Exponaten)
- Druck von Büchern, wenn diese kostenlos abgegeben werden
Dies sind Auszüge aus der LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014-2020 vom 17. März 2015. Den vollständigen Inhalt finden Sie hier.
Weitere Informationen zur LEADER-Förderung finden Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF).