Hinweis Föderprogramm "RegioKost"
Mit der Fördermaßnahme "RegioKost - Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel" unterstützt das BMEL die Umsetzung innovativer Projektideen zum Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel in ländlichen Räumen mit bis zu 230.000 Euro.
Förderprogramm des BMEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
über unser Netzwerk haben wir vom Förderprogramm „RegioKost“ erfahren. Die dazugehörige Veröffentlichung mit ausführlichen Informationen des BMEL finden Sie unter diesem LINK.
In den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen das Förderprogramm näher vorstellen:
Ziel und Zweck der Förderung
Die Fördermaßnahme „RegioKost“ unterstützt den Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel in ländlichen Gebieten Deutschlands, insbesondere mit Fokus auf die Vorverarbeitung für die Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Kantinen). Ziel ist es, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und zu nachhaltigen, lokalen Wirtschaftsstrukturen beizutragen.
Fördervoraussetzungen und -bedingungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften (ausgenommen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts) mit Sitz in Deutschland. Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als Kooperationspartner beteiligt sein.
Fördersumme: Bis zu 230.000 Euro pro Einzelprojekt und maximal 500.000 Euro für Verbundprojekte mit bis zu drei Partnern. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 20 %.
Förderdauer: Projekte können maximal drei Jahre gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
Gefördert werden unter anderem projektbezogene Personal- und Materialkosten, notwendige Investitionen sowie Aktivitäten für Vernetzung und Wissenstransfer. Nicht förderfähig sind allgemeine Betriebskosten, Büroausstattung und der Erwerb von Immobilien.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Das Verfahren ist zweistufig:
Einreichung einer Projektskizze: Skizzen müssen die Projektidee, Ziele, Aktivitäten, Ressourcenplanung und den Innovationsgrad beschreiben.
Einreichung des Förderantrags: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden ausgewählte Antragsteller zur Einreichung des vollständigen Förderantrags aufgefordert.
Fristen und Einreichung
Projektskizzen sind bis zum 8. Januar 2025 per E-Mail an die BLE (
Sollten Sie Interesse an einer Antragsstellung haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Netzwerk für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Benjamin Walther
Geschäftsführender Regionalmanager
Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V.
Hauptstr. 16
86850 Fischach
Tel.: 08236 962149
Fax: 08236 962150